Aktiv gegen Diskriminierung

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Das Grundgesetz sagt das in Artikel 3 sehr deutlich: 

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ 

Diesen Gleichheitsgrundsatz der Verfassung müssen vor allem staatliche Stellen und öffentliche Einrichtungen befolgen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat das Ziel, Benachteiligungen zu verhindern oder zu beseitigen. Es verbietet Diskriminierungen unter anderem am Arbeitsplatz, auf dem Arbeitsmarkt, bei Sozialleistungen, im Bildungsbereich und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (dazu gehört auch Wohnraum). Der Schutz vor Diskriminierung im Beruf ist ein Schwerpunkt des AGG. Arbeitgeber haben die Pflicht, ihre Mitarbeiter vor Benachteiligungen zu schützen. Ein Arbeitnehmer, der trotzdem benachteiligt wird, kann von seinem Beschwerderecht und seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Zudem hat er bei Verstößen des Arbeitgebers gegen das AGG unter Umständen einen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz.

Diskriminierung im Alltag

Trotz der gesetzlichen Verbote findet Diskriminierung in vielen alltäglichen Situationen statt. Bei der Wohnungssuche, am Arbeitsplatz, bei der Bewerbung um eine Ausbildungsstelle, in Behörden oder beim Einkauf erleben Menschen Benachteiligungen. Sie werden abgewiesen oder respektlos behandelt, weil sie eine Frau sind, eine andere Hautfarbe haben, schlecht Deutsch sprechen, ein Kopftuch tragen oder weil sie in einem bestimmten Stadtteil wohnen. Viele Migrantinnen und Migranten können von solchen Erfahrungen berichten. Diskriminierung zeigt sich nicht immer offen und direkt, doch in all ihren Formen ist sie mit einer Abwertung der betroffenen Menschen verbunden und ruft Gefühle der Verletzung hervor.

Was können Betroffene tun?

Niemand muss sich mit Diskriminierung abfinden. In Nordrhein-Westfalen gibt es neun Antidiskriminierungsbüros, davon eines in Köln. Dorthin können sich Menschen wenden, die Diskriminierung erfahren haben. Antidiskriminierungsbüros beraten und unterstützen Betroffene, damit diese sich erfolgreich zur Wehr setzen können.

Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Berlin berät Menschen, die Diskriminierung ausgesetzt sind. Auf ihrer Internetseite beantwortet die ADS häufig gestellte Fragen zu Ungleichbehandlungen in der Gesellschaft und stellt ausführlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor.

Die Internetseite www.diskriminierung-melden.de dient dazu, Fälle von rassistischer Diskriminierung zu erfassen. Wer Benachteiligungen aufgrund seiner Hautfarbe oder ethnischen Zugehörigkeit erlebt hat, kann anonym davon berichten und trägt dazu bei, dass solche Vorfälle öffentlich wahrgenommen werden.

Diskriminierendes Verhalten kann leichter nachgewiesen werden, wenn es Beweise oder Zeugen dafür gibt. Deshalb sollte man Personen, die den Vorfall erlebt haben, ansprechen und um Unterstützung bitten. Wichtig ist es, die Details des Vorfalls schriftlich festzuhalten – vor allem Zeitpunkt, Ort, beteiligte Personen und diskriminierende Handlungen oder Äußerungen.

Initiativen in Bonn

Der Rat der Stadt Bonn hat sich in der Bonner Erklärung gegen Rassismus verpflichtet, „entschieden gegen Gewalt, Diskriminierung, Ausgrenzung und Rassismus“ vorzugehen. Damit wollen die Ratsmitglieder ein deutliches Zeichen für „ein Klima der Akzeptanz und des gegenseitigen Vertrauens“ setzen, wie es in der Erklärung heißt. Der vollständige Text der Erklärung liegt in Deutsch, in den UN-Sprachen Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch sowie in Türkisch und Arabisch vor.

Die Initiative zu dieser „Bonner Erklärung“ ging von Schülerinnen und Schülern aus. In Bonn gibt es drei Schulen, die den Titel Schule ohne Rassismus tragen. Es sind die Gesamtschule Bonn-Bad Godesberg, die Integrierte Gesamtschule Bonn-Beuel und die Realschule Medinghoven. Sie haben sich im Rahmen eines Projektes von AktionCourage e.V. verpflichtet, gegen jede Form von Diskriminierung an ihrer Schule aktiv vorzugehen, bei Konflikten einzugreifen und regelmäßig Projekttage zum Thema durchzuführen.

Im ganzen Land und auch in Bonn haben zahlreiche Unternehmen die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Damit bekennen sie sich zu dem Ziel, „ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.“ Zu den Unterzeichnern gehört auch die Stadt Bonn, die selbst einer der größten örtlichen Arbeitgeber ist.

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