Aufenthalt und Einbürgerung

Drei Frauen (Foto: Volker Lannert)
Foto: Volker Lannert / www.vlannert.de

Viele Bonnerinnen und Bonner haben einen nichtdeutschen Pass. In Bonn ist das städtische Ausländeramt die zuständige Stelle bei fast allen Fragen zu Aufenthalt und Einbürgerung. Für einen Besuch beim Ausländeramt ist ein Termin notwendig. Termine können dort telefonisch unter (0228) 77 60 00 oder mit Hilfe eines Online-Formulars vereinbart werden.

Gesetzliche Grundlagen

Das Zuwanderungsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für alle Fragen, die mit der Einreise und dem Aufenthalt ausländischer Staatsbürger in Deutschland zu tun haben. Das Zuwanderungsgesetz besteht im Wesentlichen aus

  • dem Freizügigkeitsgesetz/EU, das die Rechtsstellung von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz sowie ihrer Familienangehörigen regelt,
  • und dem Aufenthaltsgesetz, das für alle anderen ausländischen Staatsangehörigen gilt.

Daneben gibt es noch zahlreiche Einzelgesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Auf diesen Seiten kann natürlich nur ein erster und unverbindlicher Überblick über die Rechtslage gegeben werden. Im Einzelfall ist wegen der Komplexität des Ausländerrechts oft eine gründliche Rechtsberatung erforderlich.

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