Aufenthalt und Einbürgerung

Drei Frauen (Foto: Volker Lannert)
Foto: Volker Lannert / www.vlannert.de

Viele Bonnerinnen und Bonner haben einen nichtdeutschen Pass. In Bonn ist das städtische Ausländeramt die zuständige Stelle bei fast allen Fragen zu Aufenthalt und Einbürgerung. Für einen Besuch beim Ausländeramt ist ein Termin notwendig. Termine können dort telefonisch unter (0228) 77 60 00 oder mit Hilfe eines Online-Formulars vereinbart werden.

Gesetzliche Grundlagen

Das Zuwanderungsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für alle Fragen, die mit der Einreise und dem Aufenthalt ausländischer Staatsbürger in Deutschland zu tun haben. Das Zuwanderungsgesetz besteht im Wesentlichen aus

  • dem Freizügigkeitsgesetz/EU, das die Rechtsstellung von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz sowie ihrer Familienangehörigen regelt,
  • und dem Aufenthaltsgesetz, das für alle anderen ausländischen Staatsangehörigen gilt.

Daneben gibt es noch zahlreiche Einzelgesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Auf diesen Seiten kann natürlich nur ein erster und unverbindlicher Überblick über die Rechtslage gegeben werden. Im Einzelfall ist wegen der Komplexität des Ausländerrechts oft eine gründliche Rechtsberatung erforderlich.

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Bisherige Kommentare

17.05.2012 12:57 Holger Köster
ich bin für die zuwanderung und einbürgerung von eubürgern und nichteubürgern, wenn sie für die aufnahme einer arbeit die deutsche sprache(lesen,schreiben,reden,verstehen)beherrschen. Eine b erufsausbildung ist voraussetzung. Für die übergangszeit bis zur arbeitsaufnahme, müßte für die ersten 3monate geld vorhanden sein. die englische sprache würde ich auch akzeptieren. Der wille zur arbeitsaufnahme und in deutschland den ständigen wohnsitz zu nehmen, wäre vorussetzung.
mit freundlichen grüssen
Holger Köster

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