Gesetzliche Grundlagen

Wahl und Tätigkeit der Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen wird grundlegend in der Gemeindeordnung geregelt. Darüberhinaus regeln die einzelnen Städte und Gemeinden alles Weitere in ihrer jeweiligen Hauptsatzung, entsprechenden Wahl- und Geschäftsordnungen. Hier finden Sie diese Grundlagen für den Integrationsrat der Bundesstadt Bonn:

Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 27)

Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn (§ 17)

Wahlordnung des Integrationsrates

Geschäftsordnung des Stadtrates und der Ausschüsse

Geschäftsordnung des Integrationsrates

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