Ehe, Familie und Partnerschaft

„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Das steht in Artikel 6 des Grundgesetzes. Deshalb haben Verheiratete und Eltern besondere Rechte.

Nach wie vor entscheiden sich viele Paare für eine Eheschließung. Doch es gibt unterschiedliche Lebensformen, in denen man Liebe, Geborgenheit und Erfüllung finden kann. Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder Wohngemeinschaften sind heute ein Teil der Normalität. Es gehört zu einer demokratischen Gesellschaft, diese Vielfalt der Lebensformen zu respektieren und die Familienstrukturen anzuerkennen, die Menschen für sich selbst wählen oder in die sie hineingeboren werden.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist die Grundlage für viele Formen der Unterstützung und Hilfeleistung, die Kinder, Jugendliche und Eltern erfahren können. In Bonn hilft das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) bei allen Fragen zur Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
Das zentrale Familientelefon im Familienbüro des Jugendamtes hat die Nummer (0228) 774077.

Die meisten Kinder wachsen immer noch bei beiden Eltern auf, doch der Anteil der allein erziehenden Mütter und Väter nimmt zu. Für sie ist der Verband alleinerziehender Mütter und Väter eine wichtige Adresse in Bonn.

Es gibt immer mehr Familien, in denen mehrere Nationalitäten vertreten sind. Frauen und Männer finden sich in grenz- und kulturübergreifenden Beziehungen. „In Deutschland ist jede siebte Eheschließung eine binationale Verbindung, und jedes dritte Kind, das geboren wird, hat Eltern unterschiedlicher Nationalitäten“, heißt es auf der Homepage des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften. Dieser Verband bietet auch in Bonn Information und Beratung an.

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