Gewalt in der Familie

Gewalt ist keine Lösung – egal, ob in Paarbeziehungen oder zwischen Erwachsenen und Kindern. Wenn sich Menschen in einer Familie körperlichen oder seelischen Schaden zufügen, muss der Staat eingreifen. Die Opfer von Gewalt in der Familie, der so genannten häuslichen Gewalt, stehen unter besonderem Schutz.

Kinder leiden besonders unter häuslicher Gewalt – ganz gleich, ob sie nun selbst betroffen sind oder ob Eltern zu Opfern werden. Das verdeutlicht die mehrsprachige Broschüre „Häusliche Gewalt – Kinder leiden mit“.

Das Gewaltschutzgesetz soll Menschen vor Gewalttaten und Nachstellungen (z.B. Stalking) schützen. Detaillierte Informationen dazu geben spezielle Beratungsstellen (Adressen: siehe "Beratung und Hilfe"), Frauenhäuser, aber auch die Polizei (Opferschutz). Bei Gewalttaten oder ernsthaften Gewaltdrohungen sollte die Polizei unter der Notrufnummer 110 verständigt werden. Wenn die Polizei eingreift, kann sie den Gewalttäter aus der Wohnung verweisen. Anschließend kann bei einem Zivilgericht die Anordnung zusätzlicher Schutzmaßnahmen beantragt werden.

Schutz vor Zwangsheirat

Zwangsheirat wird in Deutschland nicht geduldet. Denn eine erzwungene Heirat ist immer eine massive Verletzung der persönlichen Rechte. Liebe und Ehe dürfen niemals etwas mit Zwang zu tun haben. Das Onlineportal www.zwangsheirat-nrw.de (Informationen u.a. in Arabisch, Englisch, Türkisch) bietet deshalb Beratungen in verschiedenen Sprachen an und berät über die rechtliche Lage.

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