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AGG

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, wegen einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern und/oder zu beseitigen. Der Schutz vor Diskriminierung im Beruf ist ein Schwerpunkt des AGG. Arbeitgeber haben die Pflicht, ihre Mitarbeiter vor Benachteiligungen zu schützen. Ein Arbeitnehmer, der benachteiligt wird, kann von seinem Beschwerderecht und seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Zudem hat er bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot einen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz.

Weitere Informationen:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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