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Einschulung

Die Aufnahme eines Kindes in die erste Klasse der Grundschule nennt man Einschulung. Sie findet in der Regel am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt. Wenn ein Kind zu Beginn eines Schuljahres schon sechs Jahre alt ist, ist es schulpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen gehen aber auch Fünfjährige schon zur Schule. Der genaue Zeitpunkt der Einschulung wird anhand eines Stichtages bestimmt. Dieser Stichtag wird in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren schrittweise nach hinten verschoben. Mit anderen Worten: Immer mehr Kinder werden in den nächsten Jahren schon mit fünf Jahren eingeschult. Allerdings gibt es Ausnahmeregelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Zurückstellung (das heißt eine spätere Einschulung im darauf folgenden Jahr) möglich machen. So kann es „erhebliche gesundheitliche Gründe“ geben, die für eine solche Zurückstellung sprechen.

Weitere Informationen:
Schulministerium NRW: Fragen und Antworten zur Einschulung

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