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Elternzeit

Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, nach der Geburt ihres Kindes von der Arbeit freigestellt zu werden. Auf diese unbezahlte Freistellung haben Eltern einen Rechtsanspruch. Die Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) dauert maximal drei Jahre. Mutter und Vater können gleichzeitig oder nacheinander in Elternzeit gehen. Sie haben währenddessen die Möglichkeit, bis zu 30 Stunden in der Woche Teilzeitarbeit zu leisten.

Weitere Informationen:
Bundesstadt Bonn: Elterngeld und Elternzeit

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