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- Zuwanderungsgesetz
Nach langer Diskussion in der Öffentlichkeit, im Bundestag und im Bundesrat ist das Zuwanderungsgesetz am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Seine wichtigsten Bestandteile sind das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz. Das Zuwanderungsgesetz hat Auswirkungen auf eine Reihe weiterer Gesetze, unter anderem auf das Asylverfahrensgesetz und das Staatsangehörigkeitsgesetz. Durch die Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union ist das Zuwanderungsgesetz weiter verändert worden.
Das komplexe Zuwanderungsrecht regelt unter anderem den Zugang von Migrantinnen und Migranten zu Arbeit und Ausbildung sowie die Rahmenbedingungen für Integrationskurse. Außerdem geht es um Aufenthalt, Asyl, humanitäre Aufenthalte und Bleiberechtsregelungen.
Weitere Informationen:
Zuwanderungsgesetz
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