Bonn-Ausweis
Sie können einen Bonn-Ausweis für sich und Ihre Familienangehörigen beantragen, wenn Sie in Bonn Ihren Hauptwohnsitz haben und wenn Sie außerdem bestimmte Sozialleistungen erhalten oder über ein geringes Einkommen verfügen. Zu diesen Sozialleistungen gehören unter anderem das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe (nach dem SGB XII) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die genauen Bedingungen sind in den „Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises“ festgelegt.
Mit dem Bonn-Ausweis zahlen Sie für eine Reihe von Leistungen der Stadt Bonn nur die Hälfte des üblichen Preises. Dies gilt zum Beispiel für den Eintritt in Schwimmbäder, städtische Museen, bei Theater- und Konzertveranstaltungen sowie für Gebühren der Volkshochschule, der Musikschule oder der Stadtbücherei. Schülerinnen und Schüler städtischer Ganztagsschulen, die den Bonn-Ausweis besitzen, können kostenlos am Mittagessen in der Schule teilnehmen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Bonn-Ausweises kann nur schriftlich, per E-Mail oder Fax gestellt werden. Schriftliche Anträge können bei der Information im Foyer des Stadthauses (Berliner Platz 2) abgegeben, in die Nachtbriefkästen der städtischen Dienststellen eingeworfen oder mit der Post geschickt werden.
Zuständige Stelle
Bundesstadt Bonn
Amt für Soziales und Wohnen
Stadthaus (Etage 3 B)
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Tel. | (0228) 77 53 03 |
(0228) 77 57 19 | |
(0228) 77 49 25 | |
(0228) 77 45 09 | |
(0228) 77 29 76 | |
Fax: | (0228) 77 47 35 |
E-Mail: |
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines Bonn-Ausweises (das Formular steht im Internet zur Verfügung),
- Bewilligungsbescheide über Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).
- Wenn Sie keine Sozialleistungen beziehen, müssen Sie das aktuelle Einkommen für sich und Ihre Familienmitglieder sowie die Kosten Ihrer Unterkunft nachweisen.






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