Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ausländerinnen und Ausländer können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Anspruch nehmen, wenn sie über einen der folgenden Aufenthaltstitel verfügen:
- Aufenthaltsgestattung zur Durchführung eines Asylverfahrens
- Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 oder § 24 Aufenthaltsgesetz wegen eines Krieges im Heimatland
- Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 Satz 1 oder § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz
- Duldung nach § 60 a Aufenthaltsgesetz
- Grenzübertrittsbescheinigung
Außerdem muss das Einkommen und Vermögen dieser Personen so gering sein, dass sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
Folgende Hilfen kommen in Betracht:
- Grundleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Hilfe bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- Bonn-Ausweis
Grundleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Grundleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen dazu, Grundbedürfnisse zu erfüllen. Dazu gehören Ernährung, Unterkunft und Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und weitere Dinge, die für den Haushalt unbedingt benötigt werden. Diese Leistungen werden teilweise als Sachleistungen oder durch Wertgutscheine erbracht.
Hilfe bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
Bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen muss für eine notwendige ärztliche oder zahnärztliche Behandlung gesorgt werden. Die damit verbundenen Kosten können im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes übernommen werden. Zusätzliche Leistungen sind außerdem bei einer Schwangerschaft oder Geburt vorgesehen.
Zuständige Stelle
Bundesstadt Bonn
Amt für Soziales und Wohnen
Oxfordstraße 19
53111 Bonn
Tel. (0228) 77 63 56
Fax: (0228) 77 63 60
E-Mail: wirtschaftlichehilfen@bonn.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Freitag: 8–12 Uhr
Donnerstag: 8–12 Uhr und 14–17.30 Uhr






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