Wörterbuch
- 400-Euro-Job
Bei einem 400-Euro-Job oder Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, die nicht sozialversicherungspflichtig ist. Das heißt: der Arbeitnehmer zahlt keine Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Der Arbeitgeber dagegen zahlt in die Kranken- und Rentenversicherung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin ein (so genannte Pauschbeträge). Von Minijob wird gesprochen, wenn das Einkommen aus dieser Tätigkeit regelmäßig 400 Euro im Monat nicht übersteigt. "Regelmäßig" heißt, dass ein Arbeitnehmer in einem Monat ausnahmsweise auch mal mehr verdienen kann, zum Beispiel bei einer Urlaubsvertretung. Im Jahresdurchschnitt sollte die 400-Euro-Grenze allerdings nicht überschritten werden, weil der Minijobber sonst Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung zahlen muss.
Menschen mit Minijobs sind Teilzeitbeschäftigte, die grundsätzlich die gleichen Arbeitnehmerrechte wie Vollzeitbeschäftigte genießen. Das bedeutet unter anderem, dass auch sie einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit haben und dass auch für sie der gesetzliche Kündigungsschutz gilt.
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Bundesagentur für Arbeit: Minijobs- AGG
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, wegen einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern und/oder zu beseitigen. Der Schutz vor Diskriminierung im Beruf ist ein Schwerpunkt des AGG. Arbeitgeber haben die Pflicht, ihre Mitarbeiter vor Benachteiligungen zu schützen. Ein Arbeitnehmer, der benachteiligt wird, kann von seinem Beschwerderecht und seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Zudem hat er bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot einen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz.
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, wegen einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern und/oder zu beseitigen. Der Schutz vor Diskriminierung im Beruf ist ein Schwerpunkt des AGG. Arbeitgeber haben die Pflicht, ihre Mitarbeiter vor Benachteiligungen zu schützen. Ein Arbeitnehmer, der benachteiligt wird, kann von seinem Beschwerderecht und seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Zudem hat er bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot einen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz.
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend- Ambulant vor stationär
„Ambulant vor stationär“ ist ein Leitgedanke, an dem sich die Altenhilfe orientiert. Auch Leistungen der Pflegeversicherung folgen dem Grundsatz „ambulant vor stationär“. Dahinter steht das Ziel, dass ältere Menschen so lange wie möglich ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen. Das gilt auch dann, wenn diese Menschen dauerhaft auf Hilfe oder Pflege angewiesen sind. Manchmal reicht es aus, wenn Helferinnen oder Helfer regelmäßig in die Wohnung des älteren Menschen kommen und ihm dort alltägliche Aufgaben abnehmen, ihm Essen bringen oder bei der Körperpflege helfen. In diesen Fällen spricht man von „ambulanten Diensten“ oder „häuslicher Versorgung“. Wie diese Hilfen aussehen, hängt immer vom Einzelfall ab. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit des Betreuten Wohnens. Auch neue Wohnprojekte wie Wohngemeinschaften und Mehrgenerationenwohnen nehmen zu. Eine stationäre Versorgung in einem Senioren- oder Pflegeheim soll dagegen erst erfolgen, wenn ambulante Hilfen und andere Angebote nicht mehr ausreichen und wenn es auch keine Angehörigen gibt, die den alten Menschen zu Hause pflegen können. Dann ist stationäre Pflege erforderlich, also eine Betreuung „rund um die Uhr“ in einer Pflegeeinrichtung.
- Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Personen, die einer bezahlten Beschäftigung nachgehen. Die Versicherungspflicht gilt allerdings nicht für geringfügige Beschäftigungen (siehe „Minijob / 400-Euro-Job“). Zum Kreis der "versicherungspflichtig Beschäftigten" gehören Arbeiterinnen und Arbeiter ebenso wie Angestellte und Auszubildende. Für besondere Personengruppen wie Beamte, Soldaten oder Menschen ab 65 Jahren besteht dagegen Versicherungsfreiheit. Mit den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung wird eine große Zahl von Leistungen an Arbeitslose finanziert, zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld.
Weitere Informationen:
Arbeitslosenversicherung- ARGE
Die heutigen Jobcenter wurden bis Ende 2010 ARGE genannt. In einem Jobcenter arbeiten die Kommune (also die Stadt oder Gemeinde) und die Arbeitsagentur zusammen. Die Jobcenter sind für die Auszahlung der Grundsicherung an Menschen zuständig, die Arbeit suchen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften bestreiten können. Hier werden Arbeitssuchende und Langzeitarbeitslose betreut, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten. Aufgaben der Jobcenter sind die Beratung und Vermittlung dieser Arbeitssuchenden und die Auszahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.
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Jobcenter Bonn- Betäubungsmittelgesetz
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt Anbau, Herstellung, Handel, Ein- und Ausfuhr, Abgabe, Verkauf und Erwerb von Betäubungsmitteln unter Strafe. Zu den Betäubungsmitteln im juristischen Sinne werden die illegalen Drogen gezählt wie Heroin, Ecstasy und Cannabis. Manche Betäubungsmittel werden auch zu medizinischen Zwecken eingesetzt. Zu ihnen zählen Morphin, Oxycodon, Fentanyl, Methadon, Methylphenidat (Ritalin), Kokain und Barbiturate. Alle Betäubungsmittel sind in Anlage I bis III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt. Alkohol und Nikotin werden vom Betäubungsmittelgesetz nicht erfasst. Diese Drogen sind legal, ihr Erwerb, Besitz und Konsum ist in Deutschland für Erwachsene erlaubt.
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Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG)- Betriebspraktikum
Ein Praktikum gibt Einblicke in einen Beruf. Praktika dienen der Vorbereitung der Berufswahl oder dem Erwerb von Berufserfahrung. Sie sind zwar keine Berufsausbildung, bieten aber eine gute Chance für den Ausbildungs- oder Berufseinstieg. Auch für Arbeitgeber sind Praktika eine gute Möglichkeit, neue Nachwuchskräfte kennen zu lernen. Schülerbetriebspraktika sind in Nordrhein-Westfalen in der vorletzten oder letzten Klasse der Sekundarstufe II die Regel. Die Organisation erfolgt gewöhnlich durch die Schule.
Weitere Informationen:
Bundesagentur für Arbeit: Praktika- BtMG
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt Anbau, Herstellung, Handel, Ein- und Ausfuhr, Abgabe, Verkauf und Erwerb von Betäubungsmitteln unter Strafe. Zu den Betäubungsmitteln im juristischen Sinne werden die illegalen Drogen gezählt wie Heroin, Ecstasy und Cannabis. Manche Betäubungsmittel werden auch zu medizinischen Zwecken eingesetzt. Zu ihnen zählen Morphin, Oxycodon, Fentanyl, Methadon, Methylphenidat (Ritalin), Kokain und Barbiturate. Alle Betäubungsmittel sind in Anlage I bis III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt. Alkohol und Nikotin werden vom Betäubungsmittelgesetz nicht erfasst. Diese Drogen sind legal, ihr Erwerb, Besitz und Konsum ist in Deutschland für Erwachsene erlaubt.
Weitere Informationen:
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG)- Bundestag
Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Er wird alle vier Jahre neu gewählt und setzt sich aus den Abgeordneten der gewählten Parteien zusammen. Wahlberechtigt sind alle erwachsenen deutschen Staatsangehörigen. Der Bundestag berät, diskutiert und beschließt neue Gesetze und Verordnungen für ganz Deutschland. In bestimmten Bereichen (z. B. Bildung) liegt die Zuständigkeit für die Gesetzgebung aber bei den Bundesländern, zu denen auch Nordrhein-Westfalen gehört.
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Deutscher Bundestag- Delfin4
Die Teilnahme an der so genannten Sprachstandserhebung „Delfin4“ ist für alle 4-jährigen Kinder in Nordrhein-Westfalen verpflichtend. Sie wird jedes Jahr im Frühling mit den Kindern durchgeführt, die zwei Jahre später eingeschult werden. Das Verfahren für „Delfin4“ wurde an der Universität Dortmund entwickelt und wird in ganz NRW einheitlich angewandt. Mit diesem Sprachtest soll überprüft werden, ob die sprachliche Entwicklung eines Kindes aus pädagogischer Sicht seinem Alter entspricht und ob es über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt. Wenn das nicht der Fall ist, erhält das Kind eine zusätzliche Sprachförderung. Bei Kindern, die schon eine Tageseinrichtung (Kindergarten) besuchen, findet diese Sprachförderung in der Einrichtung während des normalen Tagesablaufs statt. Wenn Kinder trotz der Notwendigkeit einer Sprachförderung keinen Kindergarten besuchen, müssen sie an einer separaten Sprachfördermaßnahme teilnehmen. Die zusätzlichen Förderangebote sind für Eltern und Kinder kostenlos.
Weitere Informationen:
Schulministerium NRW: Verpflichtende Sprachtests- Diskriminierung
Eine Ungleichbehandlung, die nicht gerechtfertigt ist, wird Diskriminierung genannt. Aus dem Grundgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergibt sich ein gesetzliches Verbot von Diskriminierungen. In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Das bedeutet nicht, dass im öffentlichen Leben keine Unterschiede zwischen bestimmten Gruppen gemacht werden dürfen. Doch diese Unterschiede müssen gerechtfertigt sein, es muss also einen sachlichen Grund dafür geben.
Ein Beispiel: Wenn Schüler, Studierende oder alte Menschen für einen Besuch im städtischen Schwimmbad weniger zahlen müssen als andere, bedeutet das keine Diskriminierung der übrigen Besucher. Im Gegenteil: die niedrigen Eintrittspreise sollen ja gerade verhindern, dass Menschen mit geringerem Einkommen von öffentlichen Angeboten ausgeschlossen werden. Anders ist es, wenn jemand nur aufgrund seiner äußeren Erscheinung an der Schwimmbadkasse abgewiesen wird. Dann handelt es sich eindeutig um Diskriminierung.
- Eingetragene Lebenspartnerschaft
Zwei Menschen des gleichen Geschlechts können in Deutschland seit dem 1. August 2001 eine so genannte Lebenspartnerschaft begründen und eintragen lassen. Durch diese Verbindung erhalten gleichgeschlechtliche Paare ähnliche Rechte und Pflichten, wie sie in einer Ehe zwischen Mann und Frau bestehen. So können sie einen gemeinsamen Familiennamen wählen und sind einander zum Unterhalt verpflichten. Zuständig für die Beurkundung der Lebenspartnerschaft sind in Nordrhein-Westfalen die Standesämter.
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Bundesstadt Bonn: Lebenspartnerschaft- Einschulung
Die Aufnahme eines Kindes in die erste Klasse der Grundschule nennt man Einschulung. Sie findet in der Regel am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt. Wenn ein Kind zu Beginn eines Schuljahres schon sechs Jahre alt ist, ist es schulpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen gehen aber auch Fünfjährige schon zur Schule. Der genaue Zeitpunkt der Einschulung wird anhand eines Stichtages bestimmt. Dieser Stichtag wird in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren schrittweise nach hinten verschoben. Mit anderen Worten: Immer mehr Kinder werden in den nächsten Jahren schon mit fünf Jahren eingeschult. Allerdings gibt es Ausnahmeregelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Zurückstellung (das heißt eine spätere Einschulung im darauf folgenden Jahr) möglich machen. So kann es „erhebliche gesundheitliche Gründe“ geben, die für eine solche Zurückstellung sprechen.
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Schulministerium NRW: Fragen und Antworten zur Einschulung- Elterngeld
Neben Mutterschutz- und Kindergeld gibt es eine weitere finanzielle Unterstützung für junge Familien: das Elterngeld. Elterngeld erhalten alle Eltern, die ihr Kind in den ersten Monaten selbst betreuen und erziehen und die deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Ein Elternteil alleine kann höchtens 12 Monate lang Elterngeld erhalten. Ein Anspruch auf zwei weitere Monate besteht, wenn sich auch das andere Elternteil zwei Monate lang vorrangig um die Betreuung und Erziehung des Kindes kümmert und deshalb auf Einkommen verzichtet. Gemeinsam können Mutter und Vater also Elterngeld für die Dauer der ersten 14 Monate nach der Geburt ihres Kindes erhalten. Das Elterngeld ersetzt während der Betreuungszeit einen Teil des Einkommens, das vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Es beträgt höchstens 1.800 € und mindestens 300 € im Monat.
Auch Bürgerinnen und Bürger mit ausländischem Pass können einen Antrag auf Elterngeld stellen. Voraussetzung ist, dass sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel haben, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt ("qualifizierter Aufenthaltstitel").
Eltern, die Leistungen vom Jobcenter erhalten ("Hartz IV-Empfänger") haben seit Anfang 2011 keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.
In Bonn muss der Antrag für das Elterngeld beim Amt für Kinder, Jugend und Familie gestellt werden.Weitere Informationen:
Bundesstadt Bonn: Elterngeld und Elternzeit- Elternzeit
Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, nach der Geburt ihres Kindes von der Arbeit freigestellt zu werden. Auf diese unbezahlte Freistellung haben Eltern einen Rechtsanspruch. Die Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) dauert maximal drei Jahre. Mutter und Vater können gleichzeitig oder nacheinander in Elternzeit gehen. Sie haben währenddessen die Möglichkeit, bis zu 30 Stunden in der Woche Teilzeitarbeit zu leisten.
Weitere Informationen:
Bundesstadt Bonn: Elterngeld und Elternzeit- EU
Die Europäische Union (EU) ist eine wirtschaftliche und politische Gemeinschaft von 27 demokratischen europäischen Staaten. Gemeinsame Ziele sind Frieden, Wohlstand und Freiheit für rund 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Durch die EU sind in Europa viele Dinge möglich geworden: zum Beispiel Reisen und Handel ohne Grenzen, der Euro als gemeinsame europäische Währung, Verbesserungen beim Verbraucherschutz, ein höherer Lebensstandard in den ärmeren Regionen und ein gemeinsames Vorgehen gegen Verbrechen und Terrorismus. Die Organe der EU sind: das Europäische Parlament (als gewählte Vertretung der Bürger Europas), der Rat der Europäischen Union (als Vertretung der nationalen Regierungen) sowie die Europäische Kommission (als Vertreterin der gemeinsamen Interessen der EU).
Weitere Informationen:
Europa- EU-Osterweiterung
Die so genannte EU-Osterweiterung im Jahr 2004 war die bis heute größte Erweiterung der Europäischen Union. Der Beitrittsvertrag trat am 1. Mai 2004 in Kraft. Da die Volksabstimmungen in allen unterzeichnenden Ländern positiv ausgingen, traten an diesem Tag folgende Länder bei: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Bei der nächsten Erweiterung am 1. Januar 2007 kamen noch Bulgarien und Rumänien hinzu. Heute hat die EU 27 Mitgliedstaaten. In rechtlicher Hinsicht sind die Angehörigen der neuen EU-Staaten den übrigen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinschaft aber noch nicht völlig gleichgestellt. So ist die Freizügigkeit für Arbeitnehmer/innen aus den neuen EU-Staaten in den ersten sieben Jahren nach dem Beitritt noch eingeschränkt.
Weitere Informationen:
Europäische Länder- Europäische Union
Die Europäische Union (EU) ist eine wirtschaftliche und politische Gemeinschaft von 27 demokratischen europäischen Staaten. Gemeinsame Ziele sind Frieden, Wohlstand und Freiheit für rund 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Durch die EU sind in Europa viele Dinge möglich geworden: zum Beispiel Reisen und Handel ohne Grenzen, der Euro als gemeinsame europäische Währung, Verbesserungen beim Verbraucherschutz, ein höherer Lebensstandard in den ärmeren Regionen und ein gemeinsames Vorgehen gegen Verbrechen und Terrorismus. Die Organe der EU sind: das Europäische Parlament (als gewählte Vertretung der Bürger Europas), der Rat der Europäischen Union (als Vertretung der nationalen Regierungen) sowie die Europäische Kommission (als Vertreterin der gemeinsamen Interessen der EU).
Weitere Informationen:
Europa- Existenzgründer / Existenzgründerin
Als Existenzgründer oder Existenzgründerin bezeichnet man einen Menschen, der sich mit einem eigenen Unternehmen selbstständig machen will. Am Anfang der Unternehmensgründung steht eine Geschäftsidee, die umgesetzt werden soll. Dabei überlegt sich die Gründerin oder der Gründer genau, wie der Start des Unternehmens gelingen kann. Existenzgründungen werden durch eine Reihe von Förderprogrammen der Bundesländer, der Bundesregierung und der EU erleichtert. Auch die Banken beraten ausführlich dazu. Kredite erteilen die Banken normalerweise nur dann, wenn der vorgelegte Geschäftsplan sie überzeugt.
Weitere Informationen:
Existenzgründungsportal





