Arbeit, Beruf und Studium

Arbeit ist ein wichtiger Teil des Lebens. Die Berufstätigkeit dient dem eigenen Lebensunterhalt und der Absicherung der Familie. Aber Arbeit bedeutet noch mehr: sie kann soziale Anerkennung, Wertschätzung und Identität stiften. Im Idealfall macht Arbeit glücklich, indem sie die besonderen Fähigkeiten von Menschen zur Geltung bringt und weiterentwickelt.

Einstieg über Schulabschluss und Ausbildung

Ein Schulabschluss ist die erste Voraussetzung dafür, dass der Einstieg in die Arbeitswelt gelingt. Auch wenn jemand nicht gerne lernt, sollte er zumindest die Hauptschule beenden. Denn nur mit einem Schulabschluss haben junge Menschen heute noch Aussicht auf eine attraktive Ausbildung.

Gleichberechtigung im Beruf

Der Staat fördert die Gleichberechtigung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine Vielzahl von Angeboten, zum Beispiel das Elterngeld. Frauen und Männer sollen nach einer Babypause oder einer Elternzeit möglichst problemlos wieder in ihren Beruf zurückkehren können.

Lebenslanges Lernen

Es ist heute nicht mehr die Regel, dass Menschen ein Leben lang demselben Beruf nachgehen. „Lebenslanges Lernen“ ist daher wichtig: durch berufliche Fort- und Weiterbildungen, das Studium an Hoch- und Fachhochschulen, durch Selbststudium und fortlaufende Information über Entwicklungen im eigenen Berufsfeld.

Der Weg zur Arbeitsgenehmigung

Bürgerinnen und Bürger aus den anderen Staaten der Europäischen Union dürfen in Deutschland jede Arbeitsstelle annehmen und brauchen dafür keine Erlaubnis. Sie genießen ein Recht auf Freizügigkeit.

Alle anderen Ausländerinnen und Ausländer (also alle Nicht-EU-Bürger) benötigen nicht nur einen Aufenthaltstitel, sondern auch eine Arbeitsgenehmigung, um eine Arbeit aufnehmen oder ein Gewerbe anmelden zu können. Diese Genehmigung heißt im Gesetz „Beschäftigungserlaubnis“. In bestimmten Aufenthaltstiteln (z.B. in der Niederlassungserlaubnis) ist die Beschäftigungserlaubnis bereits enthalten. In den meisten Fällen muss sie aber von Ausländerinnen und Ausländern, die keine Unionsbürger sind, beim Ausländeramt erst beantragt werden. Mit dem Antrag muss man einen Arbeitsvertrag vorlegen oder eine Bescheinigung des künftigen Arbeitgebers. Termine beim Ausländeramt können über das Internet oder telefonisch vereinbart werden. 
 

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