Stadthaus, in der Passage - erreichbar über Weiherstraße (Altstadt) oder Thomas-Mann-Str. (Innenstadt)
- Freitag, 18. Februar, 10-18 Uhr
- Montag, 21. Februar, 10-18 Uhr
- Dienstag, 22. Februar, 12-20 Uhr
- Mittwoch, 23. Februar, 10-18 Uhr
- Donnerstag, 24. Februar, 12-20 Uhr
- Freitag, 25. Februar, 10-18 Uhr
Stadthalle Bad Godesberg, Koblenzer Straße 80, Bad Godesberg
- Freitag, 18. Februar, 14-18 Uhr
- Montag, 21. Februar, 14-18 Uhr
- Mittwoch, 23. Februar, 14-18 Uhr
- Freitag, 25. Februar, 14-18 Uhr
Kulturzentrum Brotfabrik, Kreuzstraße 16, Beuel
- Freitag, 18. Februar, 15-19 Uhr
- Montag, 21. Februar, 15-19 Uhr
- Mittwoch, 23. Februar, 15-19 Uhr
- Freitag, 25. Februar, 15-19 Uhr
Offene Impfaktion Rathaus Hardtberg
- Mittwoch, 23. Februar, 15-18 Uhr
Haus Vielinbusch, Oppelner Straße 130, Tannenbusch
- Samstag, 19. Februar, 12-18 Uhr
(Impfungen auch für Kinder ab 5 Jahren)
Turnhalle der Gottfried-Kinkel-Grundschule, Kastellstraße 31, Oberkassel
- Samstag, 19. Februar, 11-14 Uhr
Wichtig:
Kinder von 12 bis 15 Jahren können mit ihren Eltern kommen oder müssen die Unterschrift eines Elternteils mitbringen.
Jugendliche ab 16 Jahren können ohne Einwilligung der Eltern geimpft werden.
Menschen ohne Papiere können geimpft werden!
Aktuelle Informationen:
Das bedeutet die 2 G Regelung:
- Geimpft: Sie sind zwei Mal geimpft und die 2. Impfung war vor mindestens zwei Wochen. Der Impfnachweis muss gezeigt werden.
- Genesen: Sie sind nach einer Infektion mit Corona wieder gesund (gilt nur drei Monate nach der Infektion oder wenn sie zusätzlich eine Impfdosis erhalten haben).
Das bedeutet die 2 G+ Regelung:
- Zutritt oder Teilnahme nur für Genesene und Geimpfte mit Test (maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test).
Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Menschen mit 3. Impfung (Booster-Impfung) sowie für Menschen, die nach einer Infektion mit Corona wieder gesund sind (gilt nur drei Monate).
Das bedeutet die 3 G Regelung:
- Geimpft: Sie sind zwei Mal geimpft und die 2. Impfung war vor mindestens zwei Wochen. Der Impfnachweis muss gezeigt werden.
- Genesen: Sie sind nach einer Infektion mit Corona wieder gesund (gilt nur drei Monate nach der Infektion oder wenn sie zusätzlich eine Impfdosis erhalten haben).
- Getestet: Ein negatives Testergebnis von einem Testzentrum