Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) unterstützt Integrationseinrichtungen, Migrant*innenselbstorganisationen und Einzelprojekte in den Kommunen des Landes. Außerdem fördert es landesweite Netzwerke und Servicestellen. Eine Übersicht über die Förderprogramme des Landes gibt das Kompetenzzentrum für Integration auf seinen Internetseiten.

Beispielhaft sind hier einige Fördermöglichkeiten aufgeführt:

Förderung Interkultureller Zentren und niedrigschwelliger Integrationsvorhaben

Mit einem eigenen Programm werden Interkulturelle Zentren und niedrigschwellige Integrationsvorhaben gefördert. Interkulturelle Zentren sind Orte, wo zugewanderte Menschen an ihre Herkunftskulturen anknüpfen und ein "positives Wir-Gefühl" aufbauen können. Dort finden auch Fortbildungen und andere Aktivitäten statt. Die so genannten niedrigschwelligen Integrationsvorhaben sollen zur Verbesserung der Lebenssituation einzelner Menschen mit Einwanderungsgeschichte beitragen - und zwar in den Fällen, wo bestehende Programme nicht wirksam sind. Antragsberechtigt sind bei diesem Förderprogramm nur Verbände, die in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen vertreten sind.

Förderung von Migrant*innenselbstorganisationen (MSO)

Für Migrant*innenselbstorganisationen (MSO) gibt es seit 2014 ein Förderprogramm des Landes. Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, müssen Migrant*innenselbstorganisationen keinem Wohlfahrtsverband angehören. Es gibt drei Arten der Förderung:

  • Anschubförderung für neue Vereine, die nicht älter als zwei Jahre sind,
  • Förderung von Einzelprojekten, die von Migrantenselbstorganisationen durchgeführt werden,
  • Förderung von Projekten zur Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung von Migrantenselbstorganisationen, an denen mehrere Vereine beteiligt sind.

Förderung von Einzelprojekten

Zusätzlich fördert das Land NRW einzelne kleinere oder größere Integrationsmaßnahmen und -projekte

Informationen zu Fördermöglichkeiten durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sind über die Internetseite des Kompetenzzentrums für Integration (KfI) abrufbar, das auch für die Bearbeitung der Anträge zuständig ist.