Bundesstadt Bonn
Amt für Soziales und Wohnen
Art der Einrichtung
Servicestelle Bildung und Teilhabe, Bonn-Ausweis
Adresse
Straße
Hans-Böckler-Straße 5
PLZ Ort
53225 Bonn (Beuel)
Kontakt
Telefon
0228 774949 (Bildungs- und Teilhabepaket)
0228 775757 (Bonn-Ausweis)
bildungspaket(at)bonn.de
bonn-ausweis(at)bonn.de
Internet
www.bonn.de/vv/oe/_/Dez._V/50/50-2/50-21/50-215/Se...
Sprache
- Deutsch
Angebote
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien bestimmt. Sie sollen wie andere Kinder die Möglichkeit haben, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie an Ausflügen mit der Schule oder dem Kindergarten teilnehmen, die Musikschule besuchen oder Mitglied in einem Sportverein werden können.
Die Servicestelle Bildung und Teilhabe im Amt für Soziales und Wohnen nimmt Anträge entgegen und bearbeitet sie.
Wer kann Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten?
Die Leistungen können Kinder und Jugendliche aus Familien erhalten, die mindestens eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (Sozialgesetzbuch Buch II – SGB II)
- Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Buch XII – SGB XII)
- Leistungen in besonderen Fällen (§ 2 AsylbLG) entsprechend der Sozialhilfe
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Wofür gibt es Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
Es sind Leistungen möglich für:
- eintägige Schul- oder Kindertagestättenausflüge
- mehrtägige Klassenfahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- notwendige, angemessene Lernförderung
- die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
- notwendige Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur nächsten Schule, sofern die Kosten nicht anderweitig übernommen werden
- die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (zum Beispiel Mitgliedschaft in Sportvereinen, Musikunterricht, Teilnahme an Ferienfreizeiten, Altersbeschränkung: Vollendung des 18. Lebensjahres).