Bundesstadt Bonn

Amt für Soziales und Wohnen

Art der Einrichtung

Servicestelle Bildung und Teilhabe, Bonn-Ausweis

Adresse

Straße

Hans-Böckler-Straße 5

PLZ Ort

53225 Bonn (Beuel)

Kontakt

Telefon

0228 774949 (Bildungs- und Teilhabepaket)
0228 775757 (Bonn-Ausweis)

E-Mail

bildungspaket(at)bonn.de
bonn-ausweis(at)bonn.de

Internet

www.bonn.de/vv/oe/_/Dez._V/50/50-2/50-21/50-215/Se...

Sprache

  • Deutsch

Angebote

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien bestimmt. Sie sollen wie andere Kinder die Möglichkeit haben, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie an Ausflügen mit der Schule oder dem Kindergarten teilnehmen, die Musikschule besuchen oder Mitglied in einem Sportverein werden können.

Die Servicestelle Bildung und Teilhabe im Amt für Soziales und Wohnen nimmt Anträge entgegen und bearbeitet sie.

Wer kann Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten?

Die Leistungen können Kinder und Jugendliche aus Familien erhalten, die mindestens eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (Sozialgesetzbuch Buch II – SGB II)
  • Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Buch XII – SGB XII)
  • Leistungen in besonderen Fällen (§ 2 AsylbLG) entsprechend der Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

Wofür gibt es Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

Es sind Leistungen möglich für:

  • eintägige Schul- oder Kindertagestättenausflüge
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • notwendige, angemessene Lernförderung
  • die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
  • notwendige Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur nächsten Schule, sofern die Kosten nicht anderweitig übernommen werden
  • die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (zum Beispiel Mitgliedschaft in Sportvereinen, Musikunterricht, Teilnahme an Ferienfreizeiten, Altersbeschränkung: Vollendung des 18. Lebensjahres).