Gesetzliche Grundlagen
Wahl und Tätigkeit der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration in Nordrhein-Westfalen wird grundlegend in der Gemeindeordnung geregelt. Darüber hinaus regeln die einzelnen Städte und Gemeinden alles Weitere in ihrer jeweiligen Hauptsatzung, entsprechenden Wahl- und Geschäftsordnungen. Hier finden Sie diese Grundlagen für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Bundesstadt Bonn:
Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 27)