Gesetzliche Grundlagen

Wahl und Tätigkeit der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration in Nordrhein-Westfalen wird grundlegend in der Gemeindeordnung geregelt. Darüber hinaus regeln die einzelnen Städte und Gemeinden alles Weitere in ihrer jeweiligen Hauptsatzung, entsprechenden Wahl- und Geschäftsordnungen. Hier finden Sie diese Grundlagen für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Bundesstadt Bonn:

Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 27)

Wahlordnung Integrationsrat

Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn (§ 17)

Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn

Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

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