Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) unterstützt Integrationseinrichtungen, Migrantenselbstorganisationen und Einzelprojekte in den Kommunen des Landes. Außerdem fördert es landesweite Netzwerke und Servicestellen. Eine Übersicht über die Förderprogramme des Landes gibt das Kompetenzzentrum für Integration auf seinen Internetseiten.
Beispielhaft sind hier einige Fördermöglichkeiten aufgeführt:
Förderung von Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte (MSO)
Für Migrantenselbstorganisationen (MSO) gibt es seit 2014 ein Förderprogramm des Landes. Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, müssen Migrant*innenselbstorganisationen keinem Wohlfahrtsverband angehören. Es gibt drei Arten der Förderung:
- Anschubförderung für neue Vereine, die nicht älter als zwei Jahre sind,
- Förderung von Einzelprojekten, die von Migrantenselbstorganisationen durchgeführt werden,
- Förderung von Projekten zur Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung von Migrantenselbstorganisationen, an denen mehrere Vereine beteiligt sind.
Förderung von Einzelprojekten
Zusätzlich fördert das Land NRW einzelne kleinere oder größere Integrationsmaßnahmen und -projekte
Informationen zu Fördermöglichkeiten durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sind über die Internetseite des Kompetenzzentrums für Integration (KfI) abrufbar, das auch für die Bearbeitung der Anträge zuständig ist.