Wahl zum Integrationsrat 2025
Am 14. September 2025 wird in Bonn der Integrationsrat neu gewählt. Die Wahl findet zeitgleich mit der Kommunalwahl statt.
Der Integrationsrat der Bundesstadt Bonn
- besteht aus 27 ehrenamtlichen Mitgliedern. Zwei Drittel (18 Personen) sind direkt gewählte Mitglieder, ein Drittel (9 Personen) sind Ratsmitglieder,
- vertritt die Interessen der Bonner Migrant*innen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit,
- befasst sich mit vielfältigen Fragen rund um das Thema Integration in Bonn, zum Beispiel Bildung, Antidiskriminierung, Mehrsprachigkeit, Interkulturelle Öffnung der Verwaltung und mehr,
- vergibt Fördermittel für Migrantenselbstorganisationen und erarbeitet Ideen zur Weiterentwicklung der Integration in einer vielfältigen Stadtgesellschaft
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer
- nicht Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland als Kind ausländischer Eltern erworben hat.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem 29. August 2025 in Bonn wohnhaft sein.
Nicht wahlberechtigt sind:
Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen, ihre Familienangehörigen und ihre Hausangestellten; Wahlkonsularbeamt*innen; Asylsuchende im laufenden Anerkennungsverfahren.
Wie wird gewählt?
- Auf der Wahlberechtigung, die bis zum 24. August 2025 mit der Post verschickt wird, ist der Wahlraum angegeben, in dem persönlich gewählt werden kann.
- Am 14. September 2025 hat man die Möglichkeit dort zwischen 8 und 18 Uhr die Stimme abzugeben. Dafür sind die Wahlberechtigung und der Pass mitzubringen.
- Darüber hinaus kann auch die Möglichkeit der Briefwahl genutzt werden. Die Unterlagen dazu können beantragt werden, sobald die Wahlberechtigung eintrifft.
Wer darf gewählt werden?
- Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohner*innen, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
- Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben, das heißt: wählbar sein.
- Wahlvorschläge können als Listenwahlvorschlag oder als Einzelbewerber*in beim Wahlamt eingereicht werden. Dabei können persönliche Stellvertreter*innen für die Mitglieder nach Listen und Einzelbewerber*innen gewählt werden.
Weitere Informationen:
Flyer zum Download - Was macht der Integrationsrat Bonn?
Wahlordnung für den Integrationsrat der Bundesstadt Bonn
Infos in Leichter Sprache der Landeszentrale für politische Bildung NRW
Mehrsprachige Informationen über die Wahl zum Integrationsrat:
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Ukrainisch
Kontakt
Geschäftsstelle des Integrationsrates
0228 772694
integrationsrat(at)bonn.de
Bundesstadt Bonn
Bürgerdienste / Wahlamt
0228 772255
wahlen(at)bonn.de