Wahl zum Integrationsrat 2025

Am 14. September 2025 wird in Bonn der Integrationsrat neu gewählt. Die Wahl findet zeitgleich mit der Kommunalwahl statt.

Der Integrationsrat der Bundesstadt Bonn

  • besteht aus 27 ehrenamtlichen Mitgliedern. Zwei Drittel (18 Personen) sind direkt gewählte Mitglieder, ein Drittel (9 Personen) sind Ratsmitglieder, 
  • vertritt die Interessen der Bonner Migrant*innen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit,
  • befasst sich mit vielfältigen Fragen rund um das Thema Integration in Bonn, zum Beispiel Bildung, Antidiskriminierung, Mehrsprachigkeit, Interkulturelle Öffnung der Verwaltung und mehr,
  • vergibt Fördermittel für Migrantenselbstorganisationen und erarbeitet Ideen zur Weiterentwicklung der Integration in einer vielfältigen Stadtgesellschaft

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer

  • nicht Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland als Kind ausländischer Eltern erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem 29. August 2025 in Bonn wohnhaft sein.

Nicht wahlberechtigt sind:

Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen, ihre Familienangehörigen und ihre Hausangestellten; Wahlkonsularbeamt*innen; Asylsuchende im laufenden Anerkennungsverfahren.

Wie wird gewählt?

  • Auf der Wahlberechtigung, die bis zum 24. August 2025 mit der Post verschickt wird, ist der Wahlraum angegeben, in dem persönlich gewählt werden kann.
  • Am 14. September 2025 hat man die Möglichkeit dort zwischen 8 und 18 Uhr die Stimme abzugeben. Dafür sind die Wahlberechtigung und der Pass mitzubringen.
  • Darüber hinaus kann auch die Möglichkeit der Briefwahl genutzt werden. Die Unterlagen dazu können beantragt werden, sobald die Wahlberechtigung eintrifft.

Wer darf gewählt werden?

  • Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohner*innen, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
  • Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben, das heißt: wählbar sein.
  • Wahlvorschläge können als Listenwahlvorschlag oder als Einzelbewerber*in beim Wahlamt eingereicht werden. Dabei können persönliche Stellvertreter*innen für die Mitglieder nach Listen und Einzelbewerber*innen gewählt werden.

Faltblatt "Was macht der Integrationsrat Bonn?" in verschiedenen Sprachen:
      

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Weitere Informationen rund um die Wahl zum Integrationsrat:

Öffentliche Bekanntmachung der Bundesstadt Bonn - Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl am 14.09.2025         
Musterstimmzettel zur Integrationsratswahl am 14.09.2025               
Wahlordnung für den Integrationsrat der Bundesstadt Bonn
Infos in Leichter Sprache der Landeszentrale für politische Bildung NRW 

Kontakt
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
0228 772694 
integrationsrat(at)bonn.de

Bundesstadt Bonn
Bürgerdienste / Wahlamt
0228 772255
wahlen(at)bonn.de