Wahl zum Integrationsrat 2025

Am 14. September 2025 wird in Bonn der Integrationsrat neu gewählt. Die Wahl findet zeitgleich mit der Kommunalwahl statt.

Der Integrationsrat der Bundesstadt Bonn

  • besteht aus 27 ehrenamtlichen Mitgliedern. Zwei Drittel (18 Personen) sind direkt gewählte Mitglieder, ein Drittel (9 Personen) sind Ratsmitglieder, 
  • vertritt die Interessen der Bonner Migrant*innen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit,
  • befasst sich mit vielfältigen Fragen rund um das Thema Integration in Bonn, zum Beispiel Bildung, Antidiskriminierung, Mehrsprachigkeit, Interkulturelle Öffnung der Verwaltung und mehr,
  • vergibt Fördermittel für Migrantenselbstorganisationen und erarbeitet Ideen zur Weiterentwicklung der Integration in einer vielfältigen Stadtgesellschaft

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer

  • nicht Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland als Kind ausländischer Eltern erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem 29. August 2025 in Bonn wohnhaft sein.

Nicht wahlberechtigt sind:

Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen, ihre Familienangehörigen und ihre Hausangestellten; Wahlkonsularbeamt*innen; Asylsuchende im laufenden Anerkennungsverfahren.

Wie wird gewählt?

  • Auf der Wahlberechtigung, die bis zum 24. August 2025 mit der Post verschickt wird, ist der Wahlraum angegeben, in dem persönlich gewählt werden kann.
  • Am 14. September 2025 hat man die Möglichkeit dort zwischen 8 und 18 Uhr die Stimme abzugeben. Dafür sind die Wahlberechtigung und der Pass mitzubringen.
  • Darüber hinaus kann auch die Möglichkeit der Briefwahl genutzt werden. Die Unterlagen dazu können beantragt werden, sobald die Wahlberechtigung eintrifft.

Wer darf gewählt werden?

  • Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohner*innen, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
  • Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben, das heißt: wählbar sein.
  • Wahlvorschläge können als Listenwahlvorschlag oder als Einzelbewerber*in beim Wahlamt eingereicht werden. Dabei können persönliche Stellvertreter*innen für die Mitglieder nach Listen und Einzelbewerber*innen gewählt werden.

Weitere Informationen:

Flyer zum Download - Was macht der Integrationsrat Bonn?
Wahlordnung für den Integrationsrat der Bundesstadt Bonn
Infos in Leichter Sprache der Landeszentrale für politische Bildung NRW 

Mehrsprachige Informationen über die Wahl zum Integrationsrat:

Arabisch
Englisch
Spanisch
Französisch
Griechisch
Italienisch
Polnisch
Russisch
Türkisch
Ukrainisch

Kontakt
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
0228 772694 
integrationsrat(at)bonn.de

Bundesstadt Bonn
Bürgerdienste / Wahlamt
0228 772255
wahlen(at)bonn.de

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