Gesetzliche Grundlagen
Wahl und Tätigkeit der Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen wird grundlegend in der Gemeindeordnung geregelt. Darüber hinaus regeln die einzelnen Städte und Gemeinden alles Weitere in ihrer jeweiligen Hauptsatzung, entsprechenden Wahl- und Geschäftsordnungen. Hier finden Sie diese Grundlagen für den Integrationsrat der Bundesstadt Bonn:
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 27)
Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn (§ 17)