Anerkennung von Berufsnachweisen

Wer in Deutschland einen Beruf ausüben will, den er in einem anderen Land erlernt hat, muss seine Qualifikation in vielen Fällen erst einmal anerkennen lassen.
Am 1. April 2012 ist das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird in Deutschland die Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen, die im Ausland erworben wurden, einfacher. Neu ist vor allem, dass Migrantinnen und Migranten jetzt einen Rechtsanspruch darauf haben, dass ein Berufsabschluss, den sie aus dem Herkunftsland mitgebracht haben, innerhalb von drei Monaten geprüft wird. Das geschieht nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Bei dieser Prüfung wird festgestellt, ob der ausländische Abschluss mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist – oder ob zumindest bestimmte Teile davon auch in Deutschland anerkannt werden können. Daher spricht man von einem Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren. Wichtig zu wissen ist, dass die Antragsteller selbst die Kosten dieses Verfahrens tragen müssen.

Das Bundesministerium für Bildung schätzt, dass bis zu 300.000 Menschen von dem Gesetz profitieren können. Da es ein Bundesgesetz ist, gilt es nur für die Berufe, die bundesstaatlich geregelt sind. Das ist zum Beispiel bei Ärzten, Rechtsanwälten, kaufmännischen Berufen und Handwerksberufen der Fall.

Anerkennungsgesetz in Nordrhein-Westfalen

Ergänzend zum Anerkennungsgesetz des Bundes haben auch die Bundesländer entsprechende Gesetze erlassen. Damit wird die Anerkennung landesrechtlich geregelter Berufe erleichtert. Hierzu gehören z.B. Ingenieure, Architekten, Lehrer oder Erzieherinnen. Das Anerkennungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wurde im Mai 2013 vom Landtag verabschiedet. Von diesem Landesgesetz werden 165 Berufe erfasst.

Für welche Abschlüsse gelten diese Gesetze nicht?

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und die Anerkennungsgesetze der Bundesländer decken nicht alle Berufe ab. So bleiben zum Beispiel Hochschulabschlüsse, die nicht auf einen bestimmten (reglementierten) Beruf hinauslaufen, außen vor. Das Gleiche gilt für ausländische Schulabschlüsse. Hierfür gibt es andere Anerkennungsverfahren.

Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es?

In Bonn informiert der Verein LerNet Bonn/Rhein-Sieg e.V. über die Möglichkeiten der Anerkennung und hilft dabei, die zuständige Stelle für die Antragstellung zu finden.

LerNet Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Rathausstraße 3
53225 Bonn
https://www.lernet.de/home.html

Ansprechpartnerinnen sind:
Kristina Nielsen
0228 96968761
nielsen(at)lernet.de

Julia L.-M. Ortiz
0228 97638984
ortiz(at)lernet.de

May Shedid
0228 97638983
shedid(at)lernet.de

Außerdem beraten die zuständigen Stellen selbst. Für Industrieberufe und kaufmännische Berufe ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg die richtige Adresse. Auf ihrer Internetseite www.ihk-bonn.de informiert die IHK ausführlich über die Gleichstellung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise.

Weitere Informationen:

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland: Beratungen in Deutsch oder Englisch unter 030 18151111, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
  • Online-Portal www.anerkennung-in-deutschland.de. Mit dem „Anerkennungs-Finder“ gelangt man in drei Schritten zur Adresse der zuständigen Stelle. Das Portal beantwortet zudem alle wichtigen Fragen zum Verfahren und gibt praktische Tipps für die Antragstellung.