Förderung durch die Bundesstadt Bonn
Die Stadt Bonn unterstützt viele gemeinnützige Projekte und Veranstaltungen, indem sie einen Teil der Kosten übernimmt. Es gibt mehrere Stellen, die unterstützend in Frage kommen. Welche Adresse für Sie die Richtige ist, hängt von den inhaltlichen Schwerpunkten, den Zielen und den Zielgruppen Ihres Vorhabens ab.
Amt für Integration und Vielfalt
Viele Organisationen, Vereine und Initiativen in Bonn setzen sich für gelingende Integration, ein bereicherndes Zusammenleben und für die gleichberechtigte Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am gesellschaftlichen Leben ein. Das Amt für Integration und Vielfalt möchte diese wichtigen Akteur*innen in ihrer Arbeit stärken und mit ihnen auch Vorhaben aus dem Integrationskonzept der Stadt Bonn umsetzen.
Informationen und Rahmenbedingungen zur Förderung von Projekten durch das Amt für Integration und Vielfalt finden Sie hier:
Informationsblatt Rahmenbedingungen
Kontakt:
Bundesstadt Bonn
Amt für Integration und Vielfalt
0228 773101
integrationundvielfalt(at)bonn.de
Amt für Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt)
Das Jugendamt unterstützt Träger, die Freizeit- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche organisieren. Ein Zuschuss kann zum Beispiel für Ferienfreizeiten, Seminare oder internationale Begegnungen gezahlt werden. Es gibt aber noch eine Reihe weiterer Aktivitäten, die das Jugendamt fördert. Die Grundlage dafür bilden die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Darin finden Sie alle wichtigen Informationen.
Bei Fragen zur Förderung können Sie sich an die Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger der Stadt Bonn wenden.
Amt für Soziales und Wohnen
Das Amt für Soziales und Wohnen gewährt freiwillige Zuschüsse im Sozialbereich. Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine, Verbände und Organisationen, die in Bonn soziale Projekte für Bonnerinnen und Bonner, durchführen. Von einer Förderung ausgeschlossen sind (wie auch bei anderen städtischen Ämtern) Projekte, die einen überwiegend religiösen, gewerkschaftlichen oder parteipolitischen Charakter haben. Der Antrag muss immer schriftlich eingereicht werden, einschließlich einer Projektbeschreibung und eines Kosten- und Finanzierungsplans.
Kontakt:
Bundesstadt Bonn
Amt für Soziales und Wohnen
Susanne Herrmann
0228 774990
susanne.herrmann(at)bonn.de
Kulturamt
Das Kulturamt ist zuständig für die Förderung kultureller Projekte in den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Film/Video sowie Literatur. Auch für Kinder- und Jugendprojekte in diesen Bereichen kann man Zuschüsse beantragen. Zweimal im Jahr wird über die eingegangenen Anträge entschieden. Die Antragstellung muss frühzeitig erfolgen, das heißt ein halbes bis ein Jahr im Voraus. Die Stichtage für die Antragstellung sind der letzte Werktag im Juni (für Projekte in der ersten Hälfte des folgenden Jahres) und der letzte Werktag im Dezember (für Projekte in der zweiten Hälfte des folgenden Jahres).
Kontakt:
Bundesstadt Bonn
Kulturamt
Beate Jentsch
0228 774468
projektfoerderung.kultur(at)bonn.de
Amt für Internationales und globale Nachhaltigkeit
Der Rat der Bundesstadt Bonn stellt Organisationen Fördermittel für entwicklungspolitische Bildungsarbeit und die Stärkung der Bonner Projektpartnerschaften sowie für die Umsetzung der Agenda 2030 zur Verfügung. Inhaltlich orientiert sich dieses Förderprogramm am "Zukunftskonzept Internationaler Politikstandort Bonn", das der Rat am 30. Januar 2014 beschlossen hat. Die Mittel richten sich insbesondere an kleinere Organisationen oder Initiativen mit Sitz in Bonn. Genaue Informationen sind auf den Internetseiten der Stadt Bonn zu finden.
Stichwort: Fördermittel für internationale und nachhaltige Projekte.
Kontakt:
Bundesstadt Bonn
Amt für Internationales und globale Nachhaltigkeit
Markus Goell
0228 772495
Jennifer Wetjen
0228 773490
international(at)bonn.de
Integrationsrat der Bundesstadt Bonn
Auf Initiative des Bonner Integrationsrates werden aus Haushaltsmitteln der Stadt Bonn Migrant*innenselbstorganisationen, Vereine und Initiativen gefördert. Sie können einen Zuschuss für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit oder für Materialien beantragen, die für die Vereinsarbeit benötigt werden. Pro Antrag kann zweimal jährlich ein Zuschuss von bis zu 500 € bewilligt werden. Ein Informationsblatt informiert über alle wichtigen Details. Für die Antragstellung steht ein Formular zur Verfügung.
Kontakt:
Integrationsrat der Bundesstadt Bonn
Geschäftsstelle
0228 772694
integrationsrat(at)bonn.de