Sucht
Es ist schwer zu sagen, wann eine Sucht beginnt. Nicht jeder Mensch, der Alkohol oder Nikotin (Zigaretten) oder ein anderes Suchtmittel zu sich nimmt, wird süchtig. Eine Sucht bahnt sich in mehreren Phasen an: Erst einmal probiert man etwas aus, dann gewöhnt man sich daran, und irgendwann braucht man einen bestimmten Stoff oder ein bestimmtes Verhalten, um sich gut zu fühlen und seinen Alltag zu bewältigen. Dabei ist gar nicht so wichtig, worum es sich handelt (etwa Alkohol, Cannabis oder Glücksspiele). Entscheidend ist, wie oft jemand konsumiert, wie viel er zu sich nimmt und wie sehr sein Wohlbefinden davon abhängt.
Gesetz verbietet Drogen
Der Besitz bestimmter Drogen und der Handel mit ihnen sind in Deutschland strafbar. Details stehen im Betäubungsmittelgesetz. Zu den illegalen Suchtmitteln gehören Cannabis (Haschisch, Marihuana), Amphetamine (Ecstasy, Crack), Heroin und Kokain.
Süchtige haben einen Anspruch auf Hilfe
Suchtkranke haben einen Anspruch auf Hilfe durch Ärzte, Beratungsstellen oder Therapieeinrichtungen. Häufig bestimmt das Suchtmittel den Alltag und die Gedanken des kranken Menschen. Darunter leiden auch Familienangehörige und Freunde. Deshalb gibt es in Bonn nicht nur Beratungs- und Hilfsangebote für Suchtkranke, sondern auch für ihre Partner, Eltern und Kinder.
Alkohol, Zigaretten und andere Tabakwaren sind für Erwachsene legal. Sie sind aber alles andere als gesund. Das Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko, und Nikotin macht besonders schnell abhängig. An den Folgen des Konsums von Alkohol und Nikotin sterben in Deutschland viele tausend Menschen pro Jahr.
Sucht und Jugendschutz
Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist durch Alkohol, Zigaretten und andere Suchtmittel besonders gefährdet. Je früher ein junger Mensch mit Suchtmitteln in Kontakt kommt, desto größer ist die Gefahr von Abhängigkeit und bleibenden Schäden. Deshalb dürfen Tabakwaren in Deutschland nur an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden. Auch das Rauchen von Wasserpfeifen in der Öffentlichkeit darf Jugendlichen nicht erlaubt werden. Alkohol darf nicht an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Sie dürfen ihn auch nicht in der Öffentlichkeit trinken. Spirituosen wie Likör, Schnaps oder Whisky sind grundsätzlich nur für Erwachsene erlaubt. Das alles ist im Jugendschutzgesetz geregelt.